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  • Bild vom Pastorat Oeversee

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.

Zunächst wurden in einer ersten Umsetzungsphase die Lärmquellen mit einem Aufkommen von > 6 Millionen Fahrzeugen im Jahr erfasst.

In der zweiten Umsetzungsphase sind die Lärmquellen mit einem Aufkommen von > 3 Millionen Fahrzeugen herangezogen worden (2013).

Hierauf aufbauend sind die Lärmaktionspläne in den Gemeinden aufgestellt, welche die Verminderung und Vorbeugung von Lärm verwirklichen helfen sollen.


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Mehr zu den Inhalten der Umgebungslärmrichtlinie und den Lärmkartierungen

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